Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirkungsgrade von Kleinfeuerungen

(1) Es wird vorzusehen sein, dass Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert, angegeben in Prozent.

(2) Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde:

  1. 1.

    Feste Brennstoffe:

 

  1. a)

    Raumheizgeräte

78 %

  1. b)

    Herde für fossile Brennstoffe

73 %

  1. c)

    Herde für biogene Brennstoffe

70 %

  1. 2.

    Flüssige und gasförmige Brennstoffe:

 

  1. a)

    Raumheizgeräte

 

 

bis 4 kW

78 %

 

4 bis 10 kW

81 %

 

über 10 kW

84 %

  1. b)

    Herde

73 %

(3) Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter:

  1. 1.

    Warmwasserbereiter für feste Brennstoffe

75 %

  1. 2.

    Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

 

  1. a)

    Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)

 

 

bis 12 kW

83 %

 

über 12 kW

(78,7 + 4 log Pn*)) %

  1. b)

    Vorratswasserheizer

82 %

(4) Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte:

  1. 1.

    Feste Brennstoffe:

 

  1. a)

    händisch beschickt

 

 

bis 10 kW

73 %

 

über 10 - 200 kW

(65,3 + 7,7 log Pn) %

 

über 200 kW

83 %

  1. b)

    automatisch beschickt

 

 

bis 10 kW

76 %

 

über 10 - 200 kW

(68,3 + 7,7 log Pn) %

 

über 200 kW

86 %

2. Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Heizkesseltyp

Wirkungsgrad bei Nennlast

Wirkungsgrad bei Teillast 30% Pn

 

Durchschnittliche Wassertempteratur des Heizkessels (in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung (in %)

Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C)

Formel der Wirkungsgrad-anforderung (in %)

Zentralheizgeräte

70

Größer oder gleich 84 + 2 log Pn

Größer oder gleich 50

Größer oder gleich 80 + 3 kig Pn

Niedertempteratur-Zentralheizgeräte²)

70

Größer oder gleich 87,5 + 1,5 log Pn

40

Größer oder gleich 87,5 + 1,5 log Pn

Brennwertgeräte

70

Größer oder gleich 91 + 1 kig Ob

30³)

Größer oder gleich 97 + log Pn

*) Pn ... Nennwärmeleistung in kW ²) Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe ³) Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)

Bei Gaszentralheizgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um drei Prozent höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um sechs Prozent höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw.