Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen hinterlegt. Dieses hat dem Land Steiermark eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.