Die Vertragsparteien kommen überein, die zu fördernden Vorhaben und die Aufteilung der Förderungsmittel jährlich einvernehmlich festzulegen.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien kommen überein, die zu fördernden Vorhaben und die Aufteilung der Förderungsmittel jährlich einvernehmlich festzulegen.