Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderung von Einzelbauteilsanierungen im Wohnbau

(1) Für die Förderung von Einzelbauteilsanierungen oder -erneuerungen an der thermischen Gebäudehülle werden folgende energetische Mindeststandards festgelegt:

U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung

einzelner Bauteile ab 1.1.2009

Fenster bei Tausch des ganzen Elements

(Rahmen und Glas) 1,35 W/(m²K)

Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 1,10 W/(m²K)

Außenwand 0,25 W/(m²K)

Oberste Geschoßdecke, Dach 0,20 W/(m²K)

Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/(m²K)

(2) Es sollen Förderanreize für Bauteile vorgesehen werden, die die Werte in Abs. 1 unterschreiten.

(3) Für historische oder denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen vorgesehen werden.