Urschrift; Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Diese Vereinbarung tritt gemäß mit 5. März 2016 in Kraft.
