Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ständiger Integrationsausschuss der Länder

Der Ständige Integrationsausschuss der Länder (SIL) hat in Angelegenheiten der europäischen Integration

a) die Integrationskonferenz der Länder (IKL) zu beraten,

b) Entscheidungen für die Integrationskonferenz der Länder (IKL) vorzubereiten,

c) im Rahmen der von der Integrationskonferenz der Länder (IKL) erteilten Ermächtigung zu handeln.