Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Austausch von Meßdaten

Der Bund stellt den Ländern die Daten der von ihm durchgeführten oder in Auftrag gegebenen Immissionsmessungen zur Ver­fügung. Die Länder stellen dem Bund die Daten der von ihnen durchgeführten oder in Auftrag gegebenen Immissionsmessun­gen zur Verfügung.