Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Wirkungsgrade von Kleinfeuerungen

(1) Es wird vorzusehen sein, daß Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert, angegeben in Prozent.

(2) Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde:

1. Feste Brennstoffe:

a) Raumheizgeräte .............................. 78 v.H.

b) Herde für fossile Brennstoffe ............... 73 v.H.

c) Herde für biogene Brennstoffe ............... 70 v.H.

2. Flüssige und gasförmige Brennstoffe:

a) Raumheizgeräte

bis 4 kW .................................... 78 v.H.

4 bis 10 kW ................................. 81 v.H.

über 10 kW .................................. 84 v.H.

b) Herde ....................................... 73 v.H.

(3) Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter:

1. Warmwasserbereiter für feste Brennstoffe ....... 75 v.H.

2. Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige

Brennstoffe:

a) Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)

bis 12 kW ................................... 83 v.H.

über 12 kW ................... (78,7 + 4 log Pn) v.H.

b) Vorratswasserheizer ......................... 82 v.H.

(4) Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte:

1. Feste Brennstoffe:

a) händisch beschickt

bis 10 kW ................................... 73 v.H.

über 10-200 kW ............. (65,3 + 7,7 log Pn) v.H.

über 200 kW ................................. 83 v.H.

b) automatisch beschickt

bis 10 kW ................................... 76 v.H.

über 10-200 kW ............. (68,3 + 7,7 log Pn) v.H.

über 200 kW ................................. 86 v.H.

2. Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und

Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Heizkesseltyp Wirkungsgrad bei Nennlast

Durchschnittliche Formel der

Wassertemperatur Wirkungsgradanforderung

(in Grad C) (in v.H.)

Zentralheizgeräte 70 ≥ 84+2 log Pn

Niedertemperatur- 70 ≥ 87,5+1,5 log Pn Zentralheizgeräte (*)

Brennwertgeräte 70 ≥ 91+1 log Pn

Heizkesseltyp Wirkungsgrad bei Teillast 30 v.H. Pn

Durchschnittliche Formel der

Wassertemperatur Wirkungsgradanforderung

(in Grad C) (in v.H.)

Zentralheizgeräte ≥ 50 ≥ 80+3 log Pn

Niedertemperatur- 40 ≥ 87,5+1,5 log Pn Zentralheizgeräte (*)

Brennwertgeräte 30 (**) ≥ 97+ log Pn

Pn...Nennwärmeleistung in kW

(*) Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe (**) Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur)

Bei Gaszentralheizgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um 3 v.H. höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um 6 v.H. höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw.