Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt VIII

Einsparung von Energie im Gewerbebereich

und industriellen Bereich

Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.