Ein Abänderung oder Aufhebung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein Abänderung oder Aufhebung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.