Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, hat die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst, kundgemacht unter LGBl Nr 32/1987, gekündigt. Die Kündigung ist beim Land Salzburg am 16. August 2011 eingelangt; sie wird nach Art III der Vereinbarung mit Ablauf des 16. Februar 2012 wirksam.