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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 82/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 lit. k des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, wird kundgemacht:

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, hat die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst, kundgemacht unter LGBl Nr 32/1987, gekündigt. Die Kündigung ist beim Land Salzburg am 16. August 2011 eingelangt; sie wird nach Art III der Vereinbarung mit Ablauf des 16. Februar 2012 wirksam.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.