Geltungsdauer
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.