Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 15. März 2023 in Kraft zu setzen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 15. März 2023 in Kraft zu setzen.