Zusatzleistungen
Für Sonderbedarfe, die durch die pauschalierten Leistungen nach und 11 nicht gedeckt sind, können die Länder zusätzliche Geld- oder Sachleistungen zumindest auf Grundlage des Privatrechts vorsehen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusatzleistungen
Für Sonderbedarfe, die durch die pauschalierten Leistungen nach und 11 nicht gedeckt sind, können die Länder zusätzliche Geld- oder Sachleistungen zumindest auf Grundlage des Privatrechts vorsehen.