Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat insbesondere folgende Aufgaben zu besorgen:

1. die Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen;

2. die Erteilung von Bautechnischen Zulassungen;

3. die Erstattung von technischen Gutachten;

4. die Koordinierung der Interessen der Vertragsparteien im Rahmen der Arbeit nationaler und internationaler – insbesondere europäischer – technischer Gremien und Vereinigungen technischer Stellen für Bauprodukte und im Bereich des technischen Normenwesens, insbesondere durch

a) die Vorbereitung, Koordinierung und Mitwirkung bei der Ausarbeitung bautechnischer Regelungen auf europäischer Ebene;

b) die Koordinierung und Mitwirkung bei der nationalen und internationalen Normung;

c) die Koordinierung und Mitwirkung im europäischen Gremium der Technischen Bewertungsstellen;

5. die Führung eines Verzeichnisses aller gültigen Europäischen Technischen Bewertungen und gegebenenfalls von Bescheinigungen der Leistungsbeständigkeit;

6. die Anregung, Begutachtung und Betreuung von bautechnischen Untersuchungen, insbesondere von Bauforschungsaufträgen, sowie die Auswertung von Bauforschungsberichten;

7. die Koordinierung der Ausarbeitung und die Herausgabe von technischen Richtlinien und Regeln, insbesondere zur Harmonisierung im Bauwesen;

8. die Durchführung der Marktüberwachung von Bauprodukten;

9. die Erfüllung der Aufgabe als Produktinformationsstelle für das Bauwesen.