Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzierung der Marktüberwachung für Bauprodukte

Die mit den Aufgaben der Marktüberwachung verbundenen Kosten sind auf die Vertragsparteien nach dem Verhältnis der Volkszahlenschlüssel der einzelnen Vertragsparteien nach dem jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz zueinander aufzuteilen.