Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Vereinbarung längstens binnen 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung zu erfüllen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Vereinbarung längstens binnen 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung zu erfüllen.