Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19

Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.