Übergangsbestimmungen
Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19
Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem rückwirkend mit 1. September 2018 zwischen dem Bund und sämtlichen Ländern in Kraft getreten.
