Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Widmung des Zweckzuschusses für die Sprachförderung

(1) Der Zweckzuschuss für die Sprachförderung ist bedarfsgerecht einzusetzen und kann für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Personalkosten,

2. Kosten der Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte mit Ausnahme der anfallenden Reise- und Vertretungskosten sowie

3. Sachkosten.

(2) Von den Zweckzuschussmitteln können – sofern nötig – in den Kindergartenjahren 2018/19 bis 2021/22 jeweils bis zu 25 Prozent dafür verwendet werden, dass neben der Bildungssprache Deutsch auch der Entwicklungsstand gemäß gefördert wird.