Gesetzliche Regelungen auf Landesebene
Zur Transformation dieser Vereinbarung und Sicherstellung der Durchführung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit haben die Länder insbesondere nachfolgende gesetzliche Regelungen vorzusehen:
1. Die Umsetzung dieser Vereinbarung in den einschlägigen Landesgesetzen, insbesondere die Verpflichtung der Umsetzung der Vorgaben des ÖSG und der RSG gemäß bis 12,
2. die Anpassung der Landeskrankenanstaltengesetze an die in vorgesehenen Änderungen des KAKuG,
3. die erforderlichen landesgesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit im Zusammenhang mit Medikamenteneinkauf und -bewirtschaftung genannten Maßnahmen und
4. im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Umsetzung der in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarten Maßnahmen sowie die Verankerung der Amtsärzteausbildung/Physikatsprüfung neu (Online-Kurs) im Dienstrecht.
