Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Gesonderte Finanzierungsbestimmungen

Transparenz der Voranschläge und der Rechnungsabschlüsse

(1) Die Vertragsparteien kommen überein, in den Landesgesundheitsfonds die vollständige Budgetierung und die Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten bzw. der Krankenanstaltenverbände transparent darzustellen.

(2) Die Vertragsparteien kommen überein, in den Landesgesundheitsfonds die Voranschläge und die Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung für den extramuralen Bereich transparent darzustellen.

(3) Diese Darstellungen haben insbesondere den Anforderungen der Finanzzielsteuerung gemäß bis 17 der Vereinbarung gemäß Zielsteuerung-Gesundheit zu entsprechen.