Abschnitt II
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
Voraussetzungen
Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt II
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
Voraussetzungen
Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllen.