Beitritt
Diese Vereinbarung steht Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung wirksam.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitritt
Diese Vereinbarung steht Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung wirksam.