Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Einrichtung der Kommission

Zur Begutachtung von Schulbüchern für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen wird die “Schulbuchkommission der Länder (SchBK)“ eingerichtet. Sie wird im folgenden Kommission genannt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.