Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einrichtung und Aufgaben der Integrationskonferenz der Länder

1. Die Länder richten die “Integrationskonferenz der Länder” (IKL) ein.

2. Ihre Aufgabe ist, gemeinsame Länderinteressen in Angelegenheiten der europäischen Integration wahrzunehmen und wichtige integrationspolitische Fragen zu beraten.