Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festsetzung von Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulsprengeln

Die Vertragsparteien verpflichten sich, das für die Festsetzung eines Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulsprengels erforderliche Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen in schriftlicher Form herzustellen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.