Festsetzung von Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulsprengeln
Die Vertragsparteien verpflichten sich, das für die Festsetzung eines Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulsprengels erforderliche Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen in schriftlicher Form herzustellen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
