Auflösung
Die Vorgangsweise bei der Auflösung des Vereines “Österreichisches Institut für Bautechnik” ist unter Bedachtnahme auf die Gemeinnützigkeit in den Vereinsstatuten zu regeln.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Auflösung
Die Vorgangsweise bei der Auflösung des Vereines “Österreichisches Institut für Bautechnik” ist unter Bedachtnahme auf die Gemeinnützigkeit in den Vereinsstatuten zu regeln.