Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Die Vertragsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung der in der Anlage dargestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der österreichischen Donau in der Höhe von € 420,3 Millionen (in Worten: Euro Vierhundertzwanzigmillionendreihunderttausend) auf der Preisbasis 2005 aus, die wie folgt zu bedecken sind:

– Bund 50 (in Worten: fünfzig) vH;

– betroffenes Bundesland 30 (in Worten: dreißig) vH;

– Antrag stellender Interessent 20 (in Worten: zwanzig) vH.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, neuerlich Verhandlungen für den Fall aufzunehmen, dass absehbar ist, dass die oben angeführten förderbaren Kosten erheblich überschritten werden.