Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitsvorkehrungen

(1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, z. B. durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.