Ziel der Verordnung
Ziel dieser Verordnung ist es, Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen zu regeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel der Verordnung
Ziel dieser Verordnung ist es, Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen zu regeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.