Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überprüfung

Sicherheitstechnisch bedeutsame Teile sowie Tragwerke sind in Abständen von höchstens drei Jahren durch eine fachlich befugte Person zu prüfen. Die Überprüfungsbefunde sind bei der Vergnügungsstätte aufzulegen.