Überprüfung
Sicherheitstechnisch bedeutsame Teile sowie Tragwerke sind in Abständen von höchstens drei Jahren durch eine fachlich befugte Person zu prüfen. Die Überprüfungsbefunde sind bei der Vergnügungsstätte aufzulegen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Überprüfung
Sicherheitstechnisch bedeutsame Teile sowie Tragwerke sind in Abständen von höchstens drei Jahren durch eine fachlich befugte Person zu prüfen. Die Überprüfungsbefunde sind bei der Vergnügungsstätte aufzulegen.