Bestuhlungsplan
Ein Bestuhlungsplan ist bei der Kasse oder an gleich geeigneter Stelle gut sichtbar anzubringen oder aufzulegen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestuhlungsplan
Ein Bestuhlungsplan ist bei der Kasse oder an gleich geeigneter Stelle gut sichtbar anzubringen oder aufzulegen.