3. Unterabschnitt
Bestimmungen für Volltheater
Anwendungsbereich
Für das Bühnenhaus von Volltheatern gelten die bis 39, soweit in den nur für das Bühnenhaus von Volltheatern geltenden bis 50 nicht besonderes bestimmt ist.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Unterabschnitt
Bestimmungen für Volltheater
Anwendungsbereich
Für das Bühnenhaus von Volltheatern gelten die bis 39, soweit in den nur für das Bühnenhaus von Volltheatern geltenden bis 50 nicht besonderes bestimmt ist.