Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kleiderablagen für Besucher

Kleiderablagen müssen so angeordnet sein, dass sie das Verlassen der Veranstaltungsstätte nicht behindern. Die Ausgabetische müssen unverrückbar sein. Warteflächen vor Kleiderablagen an Fluchtwegen sind so zu bemessen, dass die Fluchtwege durch wartende Besucher nicht eingeengt werden.