Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lüftung

Für ausgiebige Lüftung des Saales ist in einer dem Fassungsraum entsprechenden Weise Vorsorge zu treffen. Wenn die natürliche Lüftung nicht ausreicht, sind Zu- und Abluftanlagen vorzusehen. Zugerscheinungen durch Zu- und Abluftanlagen sind zu vermeiden. Während der Heizzeit ist die Zuluft zu erwärmen.