*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
Art. XXV des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
Weitere Inhalte
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle früheren, als Landesrecht in Geltung stehenden und den Gegenstand dieses Gesetzes betreffenden Regelungen außer Kraft getreten.
