Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022

Art. XXV des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022

Weitere Inhalte

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle früheren, als Landesrecht in Geltung stehenden und den Gegenstand dieses Gesetzes betreffenden Regelungen außer Kraft getreten.