Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L

. (1) Die Kündigungsbeschränkung des gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. ist auf die Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.