Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungspraktikum

. Auf Verwaltungspraktika, die vor dem 1. Jänner 2023 begonnen wurden, sind und 2 und weiterhin in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Bemessung des Ausbildungsbeitrags das Monatsentgelt gemäß an die Stelle des Monatsentgelts einer oder eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase tritt.