Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erschwernis- und Gefahrenzulage

. Auf Grund der mit der Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege verbundenen besonderen Erschwernisse und Gefahren erhalten die der Verwendungsgruppen gk3 und gk4 zugeordneten Bediensteten anstelle der in den und vorgesehenen Nebengebühren eine Erschwernis- und Gefahrenzulage von monatlich 175,0 Euro.