Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung für die Erfüllung von ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt

. (1) Den an der Medizinischen Universität in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Vertragsdozenten gebührt für ihre Mitwirkung gemäß eine monatliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 557,7 €. Diese Vergütung erhöht sich für die Dauer der Wirksamkeit einer Vereinbarung gemäß und , die die nach diesen Bestimmungen zulässigen Arbeitszeitgrenzen voll ausschöpft, auf 761,3 €.

(2) bis 4 ist anzuwenden.