Aufwandsentschädigung
. Dem Vertragsdozenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Prozentsätzen des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG für
1. vollbeschäftigte Vertragsdozenten 4,00%,
2. teilbeschäftigte Vertragsdozenten . 2,00%.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufwandsentschädigung
. Dem Vertragsdozenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Prozentsätzen des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG für
1. vollbeschäftigte Vertragsdozenten 4,00%,
2. teilbeschäftigte Vertragsdozenten . 2,00%.