Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwandsentschädigung

. Dem Vertragsdozenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Prozentsätzen des Referenzbetrages gemäß für

1. vollbeschäftigte Vertragsdozenten 4,00%,

2. teilbeschäftigte Vertragsdozenten . 2,00%.