Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung Schulqualitätsmanagement

. (1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.

(2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß erster Satz anzuwenden:

1. letzter Satz GehG,

2. und 5 GehG,