Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmebestimmungen

. (1) Die Bestimmungen betreffend Dienstverhältnisse auf Probe sind auf Vertragsbedienstete des Schulqualitätsmanagements nicht anzuwenden.

(2) iVm und sind auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements nicht anzuwenden.

(3) Bei der Besetzung von Planstellen im Sinne des ist auch auf die Bestimmungen der Entlohnungsgruppe sqm sowie auf die Sonderbestimmungen der Vertragsbediensteten in der Schulevaluation Bedacht zu nehmen.