Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kündigungsfristen

. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von

weniger als 6 Monaten

1 Woche,

6 Monaten

2 Wochen,

1 Jahr

1 Monat,

2 Jahren

2 Monate,

5 Jahren

3 Monate,

10 Jahren

4 Monate,

15 Jahren

5 Monate.

Sie hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist sinngemäß anzuwenden.