Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Ausland verwendete Vertragsbedienstete

. Auf den an einen im Ausland gelegenen Dienstort versetzten Vertragsbediensteten sind die bis 21h GehG sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnungen anzuwenden. Dabei entspricht dem Anspruch auf Gehalt () der Anspruch auf Monatsentgelt oder laufende Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG.