3. Abschnitt
Eigenmittelausstattung und Kapitalanlage
Eigenmittelerfordernis
. (1) Das Eigenmittelerfordernis eines kleinen Versicherungsunternehmens wird gemäß Anlage B berechnet und muss mindestens betragen:
1. 1,5 Millionen Euro für die Nicht-Lebensversicherung und
2. 1,8 Millionen Euro für die Lebensversicherung.
(2) Kleine Versicherungsunternehmen haben jederzeit Eigenmittel gemäß zur Bedeckung des Eigenmittelerfordernisses zu halten.
