Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verjährung

. Bei Verwaltungsübertretungen nach diesem Bundesgesetz gilt anstelle der Verjährungsfrist des eine Verjährungsfrist von 18 Monaten. In diese Verjährungsfrist und diejenige nach sind die Zeiten eines gerichtlichen Strafverfahrens nicht einzurechnen.