Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendbarkeit der Bestimmungen auf unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen

. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten mit Ausnahme von , 263, 264 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 und , 4 und 5 und Abs. 5 auch für unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen gemäß .